Veröffentlichung

Einsenden von Beiträgen

Die Redaktion der Frankfurt Law Review nimmt laufend Beitragsvorschläge für die kommende Ausgabe entgegen. Wir freuen uns über Einsendungen an einsendung@frankfurtlawreview.de

Die Frankfurt Law Review ist offen für Einreichungen von Rechtswissenschaftler:innen und Jurist:innen aus der Praxis, möchte aber vor allem Studierenden eine Plattform zur Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge bieten. Die Redaktion übernimmt hierbei eine aktive Rolle bei der Auswahl eingesandter Beiträge.

Der Redaktionsschluss für die Ausgabe 01/2024 wird im Winter 2023 liegen, ein konkretes Datum folgt bald an dieser Stelle.

Hinweise zur Veröffentlichung

Ein Beitrag sollte eine Wortzahl von 6 000 Wörtern nicht überschreiten und den Vorgaben unseres Leitfadens entsprechen.

Im Rahmen einer kritischen inhaltlichen Prüfung werden Dir die Redakteur:innen unter Umständen Änderungsvorschläge unterbreiten. Jegliche inhaltliche Änderungen werden selbstverständlich nur nach Absprache mit den Autor:innen vorgenommen.

Solltest Du weitere Fragen zu einer Veröffentlichung in der Frankfurt Law Review haben, schreibe uns gern eine Nachricht an redaktion@frankfurtlawreview.de.

Anforderungen

Die Anforderungen an Deinen Beitrag siehst Du nochmals zusammengefasst in unserem Leitfaden zur Einsendung von Beiträgen.

Hinweis

Nur in begründeten Ausnahmefällen akzeptieren wir die Zweitveröffentlichung eines Beitrags in der Frankfurt Law Review. Wir bitten um einen Hinweis bei der Einsendung, falls Dein Beitrag bereits veröffentlicht wurde oder einer anderen Zeitschrift zur Veröffentlichung angeboten wurde.

Zitiervorschlag

Wir empfehlen folgende Zitierung für Beiträge aus der Frankfurt Law Review: Nachname, Titel, FraLR 2023 (01), S. 1 -10.